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   VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12 We   

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VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12 We (https://dejure.org/2013,35565)
VG Weimar, Entscheidung vom 26.04.2013 - 1 E 1138/12 We (https://dejure.org/2013,35565)
VG Weimar, Entscheidung vom 26. April 2013 - 1 E 1138/12 We (https://dejure.org/2013,35565)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Dabei entbindet der im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren herabgestufte Prüfungsmaßstab im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit jedoch nicht von einer eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, wenn der Eilentscheidung weitgehend die Bedeutung der Entscheidung im Hauptsacheverfahren zukommt (vgl. nur ThürOVG, Beschl. v. 18.03.2011 - 2 EO 471/09 - juris, Rdn. 35 bis 37, m.w.N.).

    Dabei ist es dem Gericht angesichts des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums grundsätzlich verwehrt, hinsichtlich der Frage, ob die Auswahl des unterlegenen Bewerbers als möglich erscheint, eine "eigne" Prognose über den Inhalt einer neu zu fertigenden Beurteilung und Auswahlentscheidung abzugeben und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 18.03.2011 - 2 EO 471/09 - juris, Rdn. 85).

  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung einer dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - durch Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (h.M., vgl. nur ThürOVG, Beschl. v. 18.06.2012 - 2 EO 961/11 - juris, Rdn. 36, m.w.N.).

    Die Beurteilung von Beamten im Thüringer Polizeivollzugsdienst richtet sich gemäß §§ 4a, 20 der Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst - ThürLbVOPol - vom 4. Juni 1998 i.d.F. vom 10. Mai 2002, GVBl. S. 295 nach der Beurteilungsrichtlinie der Thüringer Polizei vom 19. März 2001- Beurteilungsrichtlinie -, ThürStAnz Nr. 16/2001, S. 775 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO - vom 7. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Art. 6 d. Gesetzes v. 22. September 2011, GVBl. S. 233, 234 (vgl. auch ThürOVG, Beschl. v . 18.06.2012 - 2 EO 961/11- juris, Rdn. 32).

  • VG Neustadt - 4 K 1104/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Klagerücknahme im Schifferstadter Gynäkologenprozess

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Das diesbezüglich unter dem Aktenzeichen 4 K 1104/11 We (Anm.: jetzt 1 K 1104/11 We) noch anhängige Hauptsacheverfahren dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, da die nicht nachvollziehbaren Vorbeurteilungen in einem Zusammenhang mit den aktuellen Beurteilungen gesehen werden müssten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verwaltungsakten des Antragsgegners (2 Heftungen) sowie die Gerichts- und Veraltungsakten aus dem Verfahren 4 K 1104/11 We sowie die Gerichtsakten aus dem abgeschlossenen Verfahren 1 E 1160/10 We, die zum Gegenstand der Beratung gemacht wurden Bezug genommen.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Soweit eine Dienstpostenbündelung nur aus sachlichem Grund erfolgen darf und deshalb bei Thüringer Polizeibeamten im Vollzugsdienst unzulässig ist, weil es keinen sachlichem Grund für eine Bündelung gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris, Rdn. 27 bis 29, dort zur Bündelung Bundespolizei, gehobener Dienst, BesGrp. A 9/A 11 BBesO; dem für die Rechtslage im Freistaat Thüringen folgend: ThürOVG, Beschl. v. 23.10.2012 - 2 EO 132/12 - juris, Rdn. 25, 27 ff. hier ausdrücklich für die BesGrp. A 7/A 9 ThürBesG), spricht vieles dafür, dass nicht nur die Auswahlentscheidung zwischen den Konkurrenten im Beförderungverfahren bei nicht entbündelten Beförderungsdienstposten, sondern auch, dass eine Beurteilung auf gebündelten Dienstposten von vornherein ausscheidet.
  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Insoweit ist es aber zweifelhaft, ob die auf der Grundlage einer rechtsfehlerhaften Dienstpostenbündelung erstellte dienstliche Beurteilung überhaupt sachgerecht erfolgen kann, weil dem Beurteiler der notwendige Maßstab für die Einstufung der erbrachten Leistung fehlt (so VG Darmstadt, Urt. v. 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA - juris, Rdn. 53; VG Wiesbaden, Urt. v. 17.09.2012 - 3 K 431/11.WI - juris, Rdn.35, 36, VG Frankfurt, Urt. v.17.12.2012 - 9 K 2941/12.F - juris, Rdn. 17, a.A. wohl VG Weimar, Beschl. v. 14.12.2012 - 4 E 12220/12 We - S. 11 d. amtl.
  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Soweit eine Dienstpostenbündelung nur aus sachlichem Grund erfolgen darf und deshalb bei Thüringer Polizeibeamten im Vollzugsdienst unzulässig ist, weil es keinen sachlichem Grund für eine Bündelung gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris, Rdn. 27 bis 29, dort zur Bündelung Bundespolizei, gehobener Dienst, BesGrp. A 9/A 11 BBesO; dem für die Rechtslage im Freistaat Thüringen folgend: ThürOVG, Beschl. v. 23.10.2012 - 2 EO 132/12 - juris, Rdn. 25, 27 ff. hier ausdrücklich für die BesGrp. A 7/A 9 ThürBesG), spricht vieles dafür, dass nicht nur die Auswahlentscheidung zwischen den Konkurrenten im Beförderungverfahren bei nicht entbündelten Beförderungsdienstposten, sondern auch, dass eine Beurteilung auf gebündelten Dienstposten von vornherein ausscheidet.
  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 2941/12

    Fehlerhaftes Beurteilungsverfahren

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Insoweit ist es aber zweifelhaft, ob die auf der Grundlage einer rechtsfehlerhaften Dienstpostenbündelung erstellte dienstliche Beurteilung überhaupt sachgerecht erfolgen kann, weil dem Beurteiler der notwendige Maßstab für die Einstufung der erbrachten Leistung fehlt (so VG Darmstadt, Urt. v. 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA - juris, Rdn. 53; VG Wiesbaden, Urt. v. 17.09.2012 - 3 K 431/11.WI - juris, Rdn.35, 36, VG Frankfurt, Urt. v.17.12.2012 - 9 K 2941/12.F - juris, Rdn. 17, a.A. wohl VG Weimar, Beschl. v. 14.12.2012 - 4 E 12220/12 We - S. 11 d. amtl.
  • VG Wiesbaden, 17.09.2012 - 3 K 431/11

    Zur Rechtswidrigkeit von dienstlichen Beurteilungen bei gebündelter

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Insoweit ist es aber zweifelhaft, ob die auf der Grundlage einer rechtsfehlerhaften Dienstpostenbündelung erstellte dienstliche Beurteilung überhaupt sachgerecht erfolgen kann, weil dem Beurteiler der notwendige Maßstab für die Einstufung der erbrachten Leistung fehlt (so VG Darmstadt, Urt. v. 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA - juris, Rdn. 53; VG Wiesbaden, Urt. v. 17.09.2012 - 3 K 431/11.WI - juris, Rdn.35, 36, VG Frankfurt, Urt. v.17.12.2012 - 9 K 2941/12.F - juris, Rdn. 17, a.A. wohl VG Weimar, Beschl. v. 14.12.2012 - 4 E 12220/12 We - S. 11 d. amtl.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Mit der Ernennung der Beigeladenen in das Beförderungsamt unter Einweisung in die zugehörige Planstelle würde sich da- mit der um die Ermessensfehlerhaftigkeit der Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit in der Hauptsache erledigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07- juris, Rdn. 14 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris, Rdn. 16 ff.; differenzierend BVerwGE, Urt. v. 04.11.2010, juris, Rdn. 27 ff.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12
    Mit der Ernennung der Beigeladenen in das Beförderungsamt unter Einweisung in die zugehörige Planstelle würde sich da- mit der um die Ermessensfehlerhaftigkeit der Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit in der Hauptsache erledigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07- juris, Rdn. 14 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris, Rdn. 16 ff.; differenzierend BVerwGE, Urt. v. 04.11.2010, juris, Rdn. 27 ff.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • VG Weimar, 15.03.2013 - 1 E 1151/12

    Beurteilung bei Dienstpostenbündelung

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